Im Umfeld der Unterschriftensammlung des Referendumskomitees sind Falschinformationen bezüglich des Inhalts der KVG-Revision in Umlauf, schreibt die Regierung in einer Aussendung. Das Ministerium für Gesellschaft steht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für Auskünfte zur KVG-Revision zur Verfügung.
Das Gesundheitswesen und insbesondere das Krankenversicherungsgesetz sind komplexe Themen. Es fällt daher besonders leicht, mit Falschinformationen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu verwirren und Ängste zu schüren. Ob es sich dabei um bewusst verbreitete Falschinformationen oder um Missverständisse handelt, lässt sich nicht bestimmen. Jedenfalls wurde das Ministerium in den letzten Tagen mit zahlreichen, teilweise völlig abwegigen Fragen konfrontiert, welche darauf hindeuten, dass weiterhin dringender Aufklärungsbedarf besteht. Insbesondere im Bereich sehr spezifischer Fragestellungen, welche Bereiche betreffen, die durch die KVG-Revision keine Änderungen erfahren, werden Falschinformationen verbreitet. Es müssen weder Spitalaufenthalte selbst beglichen noch müssen CHF 5000.- von jedem Patienten im Jahr selbst bezahlt werden. Kinder werden entgegen allfälliger Gerüchte weiterhin von Prämien und Selbstbeteiligung befreit sein.
Das Ministerium für Gesellschaft hat daher folgende Sofortmassnahmen ergriffen:
-Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können sich mit ihren Fragen direkt an die Mailadresse kvg@regierung.li oder an das Sekretariat des Ministeriums für Gesellschaft unter der Telefonnummer 236 60 18 wenden.
-Die wichtigsten Fragen und Antworten wurden in einem Argumentarium zusammengefasst. Dieses ist unter www.regierung.li/kvg oder im Download-Bereich des Ministeriums für Gesellschaft unter „Gesundheit“ veröffentlicht.
Das Minsterium für Gesellschaft ist an einer fairen und offenen Diskussion über das Thema interessiert, die auf Fakten basiert und nicht auf Falschinformationen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden daher ersucht, kritisch mit den ihnen zugetragenen Informationen umzugehen, sich über die genauen Inhalte der Reform zu informieren und sich dann eine Meinung zu bilden. Das Ministerium für Gesellschaft steht wie bereits ausgeführt für allfällige Fragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.