Rund 65000 Seitenaufrufe pro Monat, einfacher Zugriff auf über 19
000 Dokumente: Seit dieser Woche ist die neue Gesetzesdatenbank www.gesetze.li online. Damit finden juristische Laien wie Profis einen noch einfacheren, kostenlosen und umfassenden Zugang zum liechtensteinischen Recht. Tagesaktuell können zudem ab sofort neue Fassungen von Rechtsvorschriften online abgerufen werden.
Am Mittwochvormittag stellten Regierungschef Adrian Hasler, Marion Frick-Tabarelli, Leiterin des Rechtsdienstes der Regierung, und Bernhard Erath (Rechtsdienst der Regierung) den funktional und optisch komplett überarbeiteten Service von www.gesetze.li vor. Die unter dieser Adresse erreichbare Gesetzesdatenbank des Rechtsdienstes der Regierung ermöglicht den Nutzern einen einfachen und unentgeltlichen Zugang zum liechtensteinischen Recht. Dieser Zugang wird mit durchschnittlich 65’000 Seitenaufrufen pro Monat intensiv genutzt.
Die neue Version von www.gesetze.li bietet deutlich mehr Möglichkeiten und führt juristische Laien und Profis noch schneller zur gesuchten Rechtsvorschrift. Dadurch wird der einfache Online-Zugang zum liechtensteinischen Recht weiter optimiert. „Erfreulich ist, dass sämtliche Vorarbeiten zu Layout, Struktur und Funktionalitäten vom Rechtsdienst der Regierung selbst geleistet wurden. So konnte mit kleinstem Budget eine für Liechtenstein massgeschneiderte Lösung erfolgreich realisiert werden“, erklärte Regierungschef Adrian Hasler bei der Pressekonferenz.
Eine der schnellsten in ganz Europa
Der Rechtsdienst der Regierung ist im Gesetzgebungsprozess von der Entstehung einer Rechtsvorschrift bis zu ihrer Publikation involviert. Dies bringt zahlreiche Synergieeffekte mit sich. So werden neue Fassungen von Rechtsvorschriften so früh wie möglich in die Datenbank eingearbeitet und gehen dann zum Inkrafttretensdatum automatisch online. „Hier sind wir unter den Schnellsten im europäischen Raum. Diese Serviceverbesserungen sind der zweite Meilenstein in der Entwicklung von www.gesetze.li, nachdem 2013 die elektronische Kundmachung eingeführt und unsere Datenbank so offizielle Publikationsplattform für das Landesgesetzblatt wurde“, hob Marion Frick-Tabarelli hervor.
Die Neuerungen im Detail
– Die neue Suche orientiert sich an grossen Internetsuchmaschinen und ist einfach zu bedienen.
– Weiters können die Nutzer jetzt auch ältere, „historische“, Fassungen von Rechtsvorschriften bis zurück zum 1. Januar 2010 abrufen.
– Mit nur einem Klick werden Bericht und Antrag, Stellungnahme oderÄnderungserlasse zu einer Rechtsvorschrift angezeigt.